Für seine unwahren Behauptungen über eine angebliche Gruppe von Migranten auf dem Wilhelmshavener Frühlingsfest aus dem Jahr 2023 ist der AfD-Politiker Thorsten Moriße von mehreren Parteien angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen vor einigen Tagen eingestellt.
Auch der Kreisvorsitzende der Grünen, Alex von Fintel, hat damals Anzeige gestellt. Inzwischen liegt ihm die schriftliche Begründung der zuständigen Staatsanwältin vor, und von Fintel sieht zwei große Lücken in der Argumentation:
„Zum einen blieb der Facebook-Beitrag von Herrn Moriße mehrere Monate online und wurde weiterhin diskutiert und auch von einigen Usern geteilt. Damit hat Moriße seine Behauptung faktisch wiederholt, lange nachdem ihm hätte klar sein müssen, dass sie nicht richtig war.
„Zum anderen fand die Staatsanwältin, dass Moriße nicht vorsätzlich gehandelt hat. Sein Beitrag wirkte zwar volksverhetzend – das wird in der Begründung zumindest nicht abgestritten -, aber es ist Moriße nicht nachzuweisen, dass dies seine Absicht war. Dass ein AfD-Politiker nur aus Versehen auf Ausländer hetzt, mag zwar nicht sonderlich glaubwürdig sein, rein juristisch wäre in diesem Fall ein klarer Vorsatz schwer nachzuweisen.
„Allerdings reicht bei der Volksverhetzung auch der sogenannte Eventualvorsatz. In anderen Worten: Hätte Moriße wissen müssen, dass seine unwahre Behauptung volksverhetzend wirken würde? Die Antwort in diesem Fall ist für mich ganz eindeutig ‚ja‘. Und gerade jemand, der sich ausgerechnet Sprecher für Rechts- & Verfassungsfragen seiner Fraktion nennen darf, kann schwer behaupten, er hätte keine Ahnung, was er tat.
„Das Schreiben von der Staatsanwältin erweckt den Eindruck, dass bei den Ermittlungen nur Zeugen befragt und nach Argumenten gesucht wurde, die Herrn Moriße entlasteten. Vielleicht war das nicht der Fall, aber dieser Eindruck soll dringend korrigiert werden. Deswegen habe ich die Staatsanwaltschaft um Wiederaufnahme des Verfahrens gebeten.“